Nachtrag: Gibt es eigentlich Vertragsstrafen, wenn die Bauzeit nicht eingehalten wird?

Gestern fand die Sitzung des Finanzausschusses statt. Ich habe im nicht-öffentlichen Teil die Frage aufgeworfen, ob es Vertragsstrafen gibt wenn die Bauzeit nicht eingehalten wird und wie die Gemeinde damit umgehen wird.

Zunächst zur ersten Frage – Es gibt eine vereinbarte Bauzeit im Bauvertrag. Es gibt ebenso eine Regelung, die einsetzt, wenn ein verschuldeter Bauverzug einsetzt.
Wir dürften gestern (im öffentlichen Teil) erfahren, dass es erhebliche Abweichungen in der Bauausführung gibt, bedingt durch die Tatsache, dass die Bausubstanz anders ist, als zunächst angenommen. Das bedeutet, dass es nach Anfang der Bauarbeiten erst festgestellte Abweichungen zu den Maßen gab. Diese konnten auch erst erkannt werden, als der Abbruch des alten Daches vorgenommen wurde. Diese Differenzen (das Dach wurde früher „schief“ gebaut und mittels Unterkonstruktion begradigt) mussten nachträglich bereinigt werden und der Aufbau musste erst angepasst werden. Die daraus folgenden Mehrkosten werden nun gesondert zu den Baukosten auftauchen. Wer nun konkret „Schuld“ an den falschen Maßen hat, müsste noch geklärt werden. Gleichwohl wird es schwer, auf dieser Grundlage die Schuld beim Auftragnehmer zu suchen.

Warum die Gemeindevertreter dieses Wissen erst „scheibchenweise“ – und offiziell erst zur Finanzausschussitzung – bekommen haben, war gestern nicht zu beantworten.

Unter dem Motto „Hätte hätte, Fahrradkette“

War es vielleicht doch keine gute Idee, auf einen 40 Jahre alten Bestandsbau oben drauf zu bauen?
Wir werden es nicht erfahren.
Der Bauunternehmer machte jedenfalls den Eindruck, dass er an einer zügigen und für alle zufriedenstellenden Fertigstellung der Schule arbeitet.
Das finde ich sehr gut.