Anfrage an den Landrat // Anwendung Onlinezugangsgesetz OZG

Sehr geehrter Herr Landrat,

das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Die elektronische Bezahlplattform ePayBL (ePayment-Bund-Länder) ermöglicht es auch den Brandenburger Kommunen, Leistungen der Verwaltung direkt im Internet bezahlbar zu machen. Ein entsprechendes Angebot liegt durch den zentralen IT Dienstleister des Landes Brandenburgs den Kommunen seit März vor. Durch die zeitliche und räumliche Unabhängigkeit der Bezahlmöglichkeit soll sich die Servicequalität der Verwaltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich erhöhen.

Ich frage daher:

1. Wie ist insgesamt der Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beim Landkreis?
2. Ab wann ist eine Online-Bezahlmöglichkeit für Verwaltungsdienste geplant?
3. Übernimmt der LDS dabei eine koordinierende Funktion für die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter?
4. Kann sich der Landkreis in dem Zusammenhang einen Beitritt zum Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg vorstellen?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage.

Thomas Irmer