Gibt es eigentlich Vertragsstrafen, wenn die Bauzeit nicht eingehalten wird? …. Finanzausschuss am 29.01.2018

… Diese Frage wird mir in regelmäßigen Abständen gestellt. Von wem? Meistens von den Muttis und Papis unserer Kinder, die unter dem Bauverzug der Schule/Kita leiden.
Da diese zumeist selbst gerade erst Häuser in Bestensee gebaut haben, wissen sie nur zu gut, wie es ist, wenn es zum Bauverzug kommt.
Sie erklärten mir, dass sie dafür einen Bauvertrag haben, in dem eine entsprechende Reglung vorhanden ist.

Also dachte ich mir, wirste mal den Bürgermeister fragen – dazu gibt es einen Finanzausschuss.
Da es sich um Verträge handelt, wird das Thema in nicht-öffentlichen-Teil behandelt.

  • Was ich schon jetzt feststellen kann – Der Fertigstellungstermin aus dem Bauvertrag (Schule sowie Kita) zwischen der Gemeinde Bestensee und dem Bauträger EFF ist lange überschritten.
  • Was ich weiterhin feststellen kann – es gibt eine Regelung „Vertragsstrafe“, die für bestimmte Fälle von Verzug greift.

Daraus ergeben sich neue Fragen.

  • Liegt hier ein Bauverzug vor?
  • Wer trägt die Verantwortung dafür?
  • Welchen Folgen hat das für die Gemeinde z.B. aus finanzieller Sicht?

    Das werden wir hoffentlich im Finanzausschuss besprechen.

Denn, es geht hier um Steuergelder – mit denen wir sorgsam umgehen müssen. Es ist auch IHR Geld.

Übrigens wurde ich bereits von einem Mitglied der Gemeindevertretung angesprochen worden, wie ich auf die Idee komme, Geld zurück haben zu wollen.
Die Firma EFF hat sich schließlich immer bemührt uns zu helfen und war auch der Einzige Bieter für beide Objekte.

Meine Antwort dazu: Das stimmt alles und wir sind alle froh, dass gebaut wurde und wird.
Trotzdem ist es meine Pflicht, als Vertreter der Gemeinde, das Thema anzusprechen.
Insbesondere, wenn es die Bürgerinnen und Bürger betrifft.

Gleichwohl gehe ich davon aus, dass es für meine(ihre) Fragen ordentliche Antworten geben wird.

Einladung Finanzausschuss 29.01.2018